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Staatl. anerkannte EU-Besamungsstation D - KBP 054 - EWG
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1.
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Allgemeines
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| 1.1. |
Für alle Bedeckungen durch auf dem Gestüt stationierte Hengste gelten verbindlich die nachfolgenden Deck- und Nutzungsbedingungen.
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| 1.2. |
Deckgebühren (Netto) in Euro
| Sapros(TG) |
B |
600,- |
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Castellini |
B |
600,- |
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Sir Chamberlain(TG)
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B |
1000,-
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Lombardi |
B |
500,-
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B: Besamungshengste, Deckgelder eventuell + Mwst.
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1.3. |
Das Deckgeld ist vor dem ersten Sprung fällig. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des jeweiligen Hengstes innerhalb einer Saison, vom 1.12. eines Jahres bis 31.7. des folgenden Jahres. Ausnahme: Bei evtl. Turniereinsatz der Hengste kann auf TG-Sperma zurückgegriffen werden. |
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| 1.4. |
Für Stuten, die nicht aufgenommen haben, werden bei einer erneuten Bedeckung derselben Stute im nächsten Jahr 50% des im Vorjahr gezahlten Deckgeldes angerechnet.
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| 1.5. |
Läßt ein Züchter pro Decksaison mehrere Stuten decken, so wird ein gestaffelter Rabatt auf die Decktaxe gewährt. Dieses gilt nicht für Stuten mit reduzierter Decktaxe.
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| 1.6. |
Unterstellungskosten: Stuten 8,- Euro/Tag, Stuten mit Fohlen 10,- Euro/Tag, Weidegang möglich. Für Stuten, die nach Aufforderung innerhalb von 2 Tagen nicht abgeholt werden, wird ein Tagessatz von 12,- Euro/Tag, Stuten mit Fohlen 16,- Euro/Tag berechnet.
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| 1.7. |
Alle Hengste des Gestütes können außerhalb der Stallruhe, die wochentags von 12-14 Uhr, Sonn- und Feiertage von 9-16 Uhr besteht, besichtigt werden.
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| 2. |
Deckhygiene |
| 2.1. |
Zur Bedeckung werden nur Stuten zugelassen, für die eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Tupferprobe) vorgelegt werden kann: 3 j. Maiden und Stuten mit Fohlen ausgeschlossen.
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| 2.2. |
Der Hengsthalter ist berechtigt, eine Bedeckung erst nach vorausgegangener Follikelkontrolle durch den Facharzt des Gestütes oder dem Tiergesundheitsdienst des LK Rheinland vorzunehmen. Follikelkontrollen werden - wie evtl. Ultraschall Trächtigkeitsuntersuchungen - gesondert vom Tierarzt berechnet.
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| 3. |
Samenversand |
| 3.1. |
Als staatl. anerkannte EU-Besamungsstation versenden wir Frisch- und Tiefgefriersamen unserer Hengste bundesweit und ins Ausland per Kurierdienst (NET).
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| 3.2. |
Der Samenversand wird erst dann in Auftrag gegeben, wenn vom Züchter der Deckschein, bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises sowie das Deckgeld zzgl. Nebenkosten vorliegen.
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| 3.3. |
Bei bundesweitem Versand betragen die Kosten an Wochentagen 50,- Euro, für Sonntagszustellung 180,- Euro.
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| 3.4. |
Der Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute des Züchters.
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| 4. |
Haftung des Gestütes Vogelsangshof |
| 4.1. |
Das Gestüt als Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch den Hengsthalter, oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung für Folgeschäden tritt nur ein, wenn die zugrundeliegende vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungshaltung für den Folgeschaden adäquat kausal war.
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| 4.2. |
Bei Stuten und ggf. deren Fohlen, die in Pension gegeben werden, haftet der Hengsthalter weder für Tod noch für Beschädigung oder Minderwert.
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| 4.3. |
Der Eigentümer der Stute und Fohlen gilt als Tierhalter und bleibt haftbar im Sinne der Bestimmung des BGB.
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| 5. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| 5.1. |
Erfüllungsort ist Sitz des Hengsthalters.
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| 5.2. |
Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.
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| Deckbedingungen für das Jahr 2010. Änderungen vorbehalten. |